geschrieben von Berny am Samstag, 25. Februar 2006 01:02 Uhr
Als Antwort auf : "Re: rote oder graue Gasflaschen?":
Hallo Wolfgang,
"... innerhalb von Fahrzeugen dürfen je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je 15 kg Füllgewicht aufgestellt werden,..."
ist (sogar
) mir klar.
"... Das hat mit der ADR/GGVSE nichts zu tun."
Dies scheint wohl die hier und auch schon mal früher erwähnten "Heckgaragen" zu betreffen, wo dann, dort, wo es platz- und gewichtsmässig geht, nochmals 2 oder 3 Botteln reingepackt werden.
Muss dann auch hier eine (100cm<sup>2</sup> oder mehr?) Bodenöffnung vorhanden sein?
Gruß, Berny.
Antworten:
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