Re: rote oder graue Gasflaschen?

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geschrieben von woming am Freitag, 24. Februar 2006 12:02 Uhr

Als Antwort auf : "Re: rote oder graue Gasflaschen?":

hallo Wolfgang

Scout :

Der Transport zusätzlicher Gasflaschen ist in der ADR/GGVSE geregelt. ...
Aufgrund der Tabelle Kapitel 1.1.3.6.3 gibt es für Propangasflaschen eine Mengengrenze von 333 kg.
Zu dem Thema habe ich eine Zusammenstellung gemacht.


danke für die Hinweise.

I'm still confused, but now on a much higher level

Die Texte hatte ich schon (fast?) alle gelesen, bin aber nicht wirklich
schlauer geworden:

in der GGVSE finde ich:

2. § 7 [Anm.: Transporteinschränkungen] gilt nicht für die in der Tabelle 2.1 [Isobutan, Propan etc] genannten Stoffe, sofern diese Stoffe in vorgeschriebenen Stahlflaschen mit einem Fassungsraum von höchstens 150 Liter...enthalten sind

Das entspräche ca 64 kg (bei 80% Füllung)

und weiter:
..oder Gefäßen mit einem Fassungsraum von mindestens 100 Liter bis höchstens 1.000 Liter

an anderer Stelle ist zu lesen, dass mit diesen Gefäßen wohl nur
(feste) Gastanks gemeint sein können, nicht aber Einzelflaschen.
Hier käme man auf max ca 340 kg.

Arbeitsblatt G607 DVGW besagt:
2.1.4 innerhalb von Fahrzeugen dürfen je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je 15 kg Füllgewicht ... aufgestellt werden.


Also max ca 30 kg

IGV Sicherheitshinweise besagen:

Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen ... heißt hier:
Nicht mehr als 6 große Flaschen (max. 50 l Rauminhalt),


zusammen 50 ltr in 6 Flaschen?
vermutlich (aber nicht sicher) eher:
6 Flaschen mit max je 50 ltr. Dies wären dann ca 125 kg
Dies gilt aber nur für Transport verschlossener Flaschen:
Das Fahrzeug sollte auf direktem Wege zum Bestimmungsort
gefahren werden und ist dort unverzüglich zu entladen.


Tja,
als kleinster gemeinsamer Nenner für WoMos bleibt m.E. das Limit
von 30 kg in Flaschen.

woming

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