geschrieben von Scout am Freitag, 24. Februar 2006 08:02 Uhr
Als Antwort auf : "Re: rote oder graue Gasflaschen?":
Hallo woming!
Der Transport zusätzlicher Gasflaschen ist in der ADR/GGVSE geregelt. Unter ADR ist das "Europäische Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße" zu verstehen. In Deutschland ist es durch die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) geregelt.
Aufgrund der Tabelle Kapitel 1.1.3.6.3 gibt es für Propangasflaschen eine Mengengrenze von 333 kg.
Zu dem Thema habe ich eine Zusammenstellung gemacht.
Gruß
Wolfgang
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