geschrieben von RaiWo am Montag, 20. Februar 2006 20:02 Uhr
Als Antwort auf : "Re: rote oder graue Gasflaschen?":
Hai!
Offensichtlich läßt sich die falsche Meinung nicht ausrotten, daß die GefahrgutVO für den Privatmann und Flüssiggas nur geringe Mengen zuläßt.
Es dürfen bis zu 333 kg Flüssiggas im Privatfahrzeug transportiert werden!
Ende der Durchsage!
CU
Wolf
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