versteh' einer die Lage

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geschrieben von Josef M. am Mittwoch, 8. Februar 2006 21:02 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Selten....":

Holger :
Hallo,
nach meinen bisherigen Erkundigungen und Auskünften bei Tüv etc.
Ist das Zugfahrzeug ganz klar Lkw und der Auflieger Wohnwagen! Somit würde man unters Lkw-Fahrverbot fallen aber keine Regel ohne Ausnahme in Deutschland: ist der Wohnwagen mit dem Zugfahrzeug verbunden sprich aufgesattelt ist es und jetzt haltet Euch fest ein ein
Wohnmobil!
Gruss
Hans-Holger aus ufr


Hallo,
oh mann da soll noch einer klarblicken
Nun steuerlich sieht es dann nicht schlecht aus, Lkw+Wohnwagen,
und wenn du "on the road" bist dann alle Tage ohne Fahrverbot.
Gruß Josef

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