Re: Selten....

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geschrieben von Holger am Mittwoch, 8. Februar 2006 20:02 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Selten....":

Hallo,
nach meinen bisherigen Erkundigungen und Auskünften bei Tüv etc.
Ist das Zugfahrzeug ganz klar Lkw und der Auflieger Wohnwagen! Somit würde man unters Lkw-Fahrverbot fallen aber keine Regel ohne Ausnahme in Deutschland: ist der Wohnwagen mit dem Zugfahrzeug verbunden sprich aufgesattelt ist es und jetzt haltet Euch fest ein ein
Wohnmobil!
Gruss
Hans-Holger aus ufr

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