Re: Zusatzbatterie im Innenraum-VRLA erlaubt??

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geschrieben von Hans kroeger am Freitag, 27. Januar 2006 11:01 Uhr

Als Antwort auf : "Zusatzbatterie im Innenraum-VRLA erlaubt??":

Es ist kaum etwas einzuweneden, die VRLA Batterie im Innenraum zu verbauen.
VRLA bedeutet "valve regulated lead acid battery" = Ventil geregelte Bleisäure Batterie. Dabei dient das Ventil im Notfall dazu dem Druck nachzugeben und das Knallgas abzublasen, damit die Batterie nicht explodiert.
Notfall kann sein wenn z.B. der Lichtmaschinenregler defekt ist und eine unzulässig hohe Ladespannung erzeugt.

Gruss
Hans

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