geschrieben von wolfgang_d am Samstag, 21. Januar 2006 10:01 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Ganzjahresreifen":
Nur ein Einwurf, hoffe nicht, dass ich wieder daneben liege. Mit der Erinnerung ist es manchmal so eine Sache
Also: Ist es nicht so, dass nach aktueller Rechtslage derjenige, der im Winter mit "dem Wetter nicht angepasster" Bereifung den Verkehr behindert (ausrutscht) oder einen Unfall baut, eine Ordnungswidrigkeit begeht und 40,--€ berappen muss? Das würde ja noch gehen. Die Versicherungen aber sollen im Falle des Unfalls ohne uafgezogene Winterreifen wohl nicht mehr so ohne weiteres zahlen, was teuer kommen kann. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass zumindest die Versicherer unter Winterreifen (bei Schnee z.B.) ausschließlich eben explizit "Winterreifen" verstehen, die wohl zukünftig auf der Flanke ein Schneesymbol tragen sollen (gibt es schon). M+S oder Ganzjahresreifen gelten danach nicht als Winterreifen! Wenn dem annähernd so ist, dann sollte man beim Einsatz von Ganzjahresreifen wissen, dass auch diese im Winter gleich Sommerreifen nur mit Versicherungsrisiko gefahren werden können. Soweit mein ¼Wissen, wer weiss es genauer?
Grüsse wolfgang
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