geschrieben von jens608 am Samstag, 14. Januar 2006 08:01 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Leben im Wohnmobil":
Die rechtliche Seite verlangt das du dich da meldest wo dein lebensmittelpunkt ist. Das kann auch ein Campingplatz sein. Da solltest du aber vorher den Campingplatzbesitzer/Pächter fragen ob der das mitmacht.
Allerdings gibt es dann noch das Gesetz das den überwiegenden Aufenthalt im Wohnwagen/Mobil etc. untersagt. Her steht nichts davon wo der Wagen steht. Also darfst du auch auf Privatgrund nicht im wagen wohnen.
Allerdings bleibt die Frage was "überwiegender Aufenthalt" ist?
Da mach ich mir aber keine Gedanken drüber.
1. ist das sowieso nur eine ordnungswidrigkeit, 2. haben die Schergen genug zu tun als das sie da noch hinterher sein wollen und 3. würde ich Widerspruch einlegen.
Dann soll doch die Staatsmacht mir beweisen das ich überwigend in der Kiste wohne.
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