geschrieben von style0410 am Donnerstag, 12. Januar 2006 17:01 Uhr :
Hallo, habe eine Rechtsfrage. Habe mir ein WOMO bestellt, Besitze ein Haus in einer sehr gepflegten Lage mit einer Garage und Stellplatz davor davor. Das ist mein Eigentum! Als ich voller Stolz meinen Nachbarn erzählte, dass ich ein WOMO mit 7m erworben haben, war deren erste Sorge wo das Teil parkt. Die wünschen nicht, dass es vor meiner Garage 6m steht! Aus rein optischen Gründen - wohlgemerkt. Gibst da eine Rechtsgrundlage die mir das verhindern kann!
Will mich ja nicht streiten. Werde mir so oder so eine Scheune mieten, aber manchmal wirds halt da stehen.
Danke und haarliche Grüsse
Style
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