Re: So teuer wird die WOMO-Steuer

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geschrieben von Ludwig am Sonntag, 8. Januar 2006 01:01 Uhr

Als Antwort auf : "Re: So teuer wird die WOMO-Steuer":

Hallo zusammen,
vielleicht gibt es ja doch noch einen Hoffnungsschimmer, denn ich las heute (äh gestern) in der Tageszeitung in etwa folgenden Beitrag:

(Val) Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen konnten bisher nach dem jeweiligen Fahrzeuggewicht besteuert werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass diese günstige Möglichkeit durch die Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO ab 01.05.2005 entfallen ist und diese Fahrzeuge nunmehr ebenfalls als Pkw nach Hubraum zu besteuern sind.

An dieser Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Köln in seinem Beschluss vom 28.11.2005 ernstliche Zweifel geäußert. Nach seiner Ansicht ist bei diesen Fahrzeugen im Hinblick auf EG-Recht auch weiterhin eine "Gewichtsbesteuerung" vorzunehmen. Der Senat hat gegen seine Entscheidung die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Das Verfahren betraf einen Geländewagen des Typs „Land Rover“ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.810 kg. Nachdem das Finanzamt das Fahrzeug zu-nächst als Lastkraftwagen nach Gewicht besteuert hatte, stufte es den Wagen ab 01.05.2005 als PKW ein und besteuerte ihn nach Hubraum und Schadstoffausstoß. Der Senat hat dem Steuerpflichtigen antragsgemäß vorläufigen Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des entsprechenden Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsbescheids gewährt. In seiner Begründung schließt er sich dabei im Wesentlichen der Argumentation des Steuerpflichtigen an. Nach Aufhebung der nationalen Bestimmung des § 23 Abs. 6a StVZO sei für die steuerliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen. Einschlägig sei insoweit Anhang II der EU-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001. Danach seien so genannte "AF Mehrzweckfahrzeuge" nicht als PKW (Klasse M1) einzustufen, wenn sie außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze hätten und im Übrigen dem dort vorgegebenen Verhältnis in Bezug auf Gewicht und Fahrersitze entsprächen. Diese Voraussetzungen waren im Streitfall erfüllt.

Zu dieser Problematik ist beim 6. Senat des Finanzgerichts Köln unter dem Az.: 6 K 2378/05 auch ein Klageverfahren anhängig. Das Verfahren betrifft einen Geländewagen der Marke Toyota Land Cruiser Typ J 7. Wie aus der Finanzverwaltung zu hören ist, können entsprechende Einspruchsverfahren mittlerweile bundesweit im Hinblick auf dieses Verfahren zum Ruhen gebracht werden

Finanzgericht Köln, 6 V 3715/05

Dies ist nicht der Originaltext aber sinngemäß stand es so in der hiesigen Lokalzeitung. Den obigen Text fand ich an anderer Stelle im Internet. Aber diese Entscheidung dürfte ja wohl auch auf unsere Mobile anzuwenden sein. Kennt jemand den genauen Text der EG-Richtlinie(n)? Vielleicht hier mal einstellen, damit jeder diese Berechnung (Verhältnis Gewicht / Fahrersitze) für sein Fahrzeug vornehmen kann.
Ansonsten schaut mal auf www.Camperline.de dort läuft eine Unterschriftenaktion gegen die neue Steuer.

Viele Grüße
Ludwig

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