So teuer wird die WOMO-Steuer

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geschrieben von Helmer am Freitag, 6. Januar 2006 09:01 Uhr :

News 05.01.2006 promobil.de


So teuer wird die Steuer


1. Das Abschlagsmodell:

Die in der Beschlussempfehlung der Länder-finanzminister vorgesehene Steuer ermäßigt sich für Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht gegenüber dem jewei- ligen Höchstsatz für Pkw (der auch für Reisemobile bis 2800 Kilo Gesamtmasse gilt) wie folgt:

ab dem 1. Januar 2006 über 2800 kg bis 3500 kg um 40 % über 3500 kg um 50 %
ab dem 1. Januar 2009 über 2800 kg bis 3500 kg um 25 % über 3500 kg um 30 %
ab dem 1. Januar 2011 über 2800 kg bis 3500 kg um 20 % über 3500 kg um 20 %

2. Die Emissionsgruppen:

Für die Steuersätze gilt in Abhängigkeit von den Emissionsgruppen

Emissionsgruppe Euro 0 Steuersatz in Euro 37,58
Emissionsgruppe Euro 1 Steuersatz in Euro 27,35
Emissionsgruppe Euro 2 Steuersatz in Euro 16,05
Emissionsgruppe Euro 3 Steuersatz in Euro 15,44

Emissionsgruppe Benzin:

Emissionsgruppe Euro 0 Steuersatz in Euro 25.36
Emissionsgruppe Euro 1 Steuersatz in Euro 15,13
Emissionsgruppe Euro 2 Steuersatz in Euro 07,36
Emissionsgruppe Euro 3 Steuersatz in Euro 06,75

Daraus erfolgt die Berechnung der Kfz-Steuer: angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum mal Steuersatz. Wie die Euro-Einstufung derzeit aussieht, zeigt die folgende Tabelle. Ob diese so bleibt, ist noch ungewiss. Es ist nach promobil-Recherchen damit zu rechnen, dass möglicherweise einige Fahrzeuge in der Euro-Einstufung eine Klasse zurückgesetzt werden.

3. Der voraussichtliche Steuersatz:

Bei Reisemobilen muss berücksichtigt werden, dass Anfang 1998 zum Beispiel bei Fiat die Umstellung von 2,5 auf 2,8 Liter Hubraum erfolgte. Zur Vereinfachung der Berechnung wird angenommen, dass die Fahrzeuge in den Emissionsklassen 0 und 1 allesamt mit 2,5-Liter-Dieselmotoren ausgerüstet sind.

Kfz-Steuertarife für Reisemobile: bisher/seit 1. 1. 2006/ab 1. 1. 2009/ab 1. 1. 2011; alle Beträge in Euro

Euro 0 (2,5 L) bis 2,8 t 939 bis 2,5 t 210/563/704/751 über 3,5 t 210/469/657/751

Euro 1 (2,5 L) bis 2,8 t 683 bis 2,5 t 210/409/512/546 über 3,5 t 210/341/478/546

Euro 2 (3,8 L) bis 2,8 t 449 bis 2,5 t 210/269/336/359 über 3,5 t 210/224/314/359

Euro 3 (3,8 L) bis 2,8 t 432 bis 2,5 t 210/259/324/345 über 3,5 t 210/216/302/345


Hierzu auch folgender Link:

Von der Schlüsselnummer zur Fahrzeugsteuer

Tabelle: Übersicht über die Steuersätze

(Quelle: Bundesfinanzministerium)

http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseservice/Pressemitteilungen/pressemitteilungen2003/allgemein/pm_12_03.htm
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