geschrieben von Helmer am Freitag, 30. Dezember 2005 18:12 Uhr :
Jahreswechsel
Neue Gesetze 2006: Was auf den Halter/Fahrer zukommt?!
Rasen und Drängeln
Für Raser und Drängler wird es von Mai 2006 an teurer: Wer zu schnell fährt, muss mit einer Höchststrafe von 250 Euro statt bislang 150 Euro und einem dreimonatigen statt einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Lkw-Maut
Brummifahrer, die der Autobahnmaut über Ausweichstrecken entgehen wollen, können künftig gestoppt werden. Die Verkehrsbehörden dürfen solche Schleichwege künftig beschränken oder verbieten. Dazu sollen neue Schilder aufgestellt werden. Hintergrund: Einzelne Abschnitte von Bundesstraßen sind mit bis zu 70 Prozent mehr Lkw-Verkehr belastet.
Abgasnorm Euro 4
Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 Tonnen werden ab Januar 2006 nur noch erstmalig zugelassen, wenn sie die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später. Für Euro-3-Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben. Die steuerliche Förderung schadstoffarmer Fahrzeuge endet mit Beginn des neuen Jahres. Dies gilt auch für so genannte Drei-Liter-Autos und auch dann, wenn der Wert der steuerlichen Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft wurde.
Wohnmobile
Besitzer von Wohnmobilen müssen mehr Steuern zahlen. Camper über 2,8 Tonnen, die bislang der günstigeren Nutzfahrzeug-Besteuerung unterlagen, werden schrittweise bis 2011 an die Pkw-Besteuerung herangeführt. Entscheidend ist dann nicht mehr das Gewicht des Fahrzeugs, sondern Hubraum und Schadstoffausstoß. Allerdings erhalten Wohnmobilbesitzer von 2011 an einen 20-prozentigen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für Pkw.
Pkw-Hauptuntersuchung
Die Pkw-Hauptuntersuchung in der Werkstatt könnte ab 2006 länger dauern. Denn künftig werden auch elektronische Systeme im Auto wie ESP oder Airbag geprüft. Bei Fahrzeugen mit so genannter On-Board-Diagnose, die ab Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.
Dienstwagen
Für Dienstwagen gilt die so genannte "Ein-Prozent-Regelung" künftig nur noch dann, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wie bisher müssen deren Fahrer ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil pauschal versteuern. Die Änderung muss erst noch verabschiedet werden, soll dann aber rückwirkend zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten.
Winterreifen
Autofahrer müssen sich an die Wetterverhältnisse anpassen. Dazu gehört auch, eine "geeignete Bereifung" sowie Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer bei Schnee und Eis ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. 40 Euro sind fällig, wenn dabei Verkehrsbehinderungen ausgelöst werden.
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