geschrieben von Christian W am Mittwoch, 28. Dezember 2005 11:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: maximale Zuladung überschritten":
Hallo,
aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich dir sagen, das die Angaben im Brief nicht mit den Tatsachen übereinstimmen müssen.
Du bzw. dein Anwalt solltest überlegen, wer denn der Verursacher des Zustandes ist. Ist es der TÜV als Erfüllungsgehilfe des Herstellers der die Eintragungen gemacht hat oder ist es der Hersteller. Es erfolgte schliesslich eine Umnutzung deines Fahrzeugs vom LKW auf Wohnmobil. Theoretisch sollte bei dieser Umnutzung das Fahrzeug vom TÜV verwogen werden.
Dann kann eigentliche iene solche Gewichtsdifferenz nicht bei herauskommen. Meiner persönlichen Meinung nach werden aber irgendwelche Basisaustattungen eingetragen oder Daten aus grauer Vorzeit verwendet.
Gruß Christian
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