Re: maximale Zuladung überschritten

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geschrieben von Robo am Dienstag, 27. Dezember 2005 16:12 Uhr

Als Antwort auf : "Re: maximale Zuladung überschritten":

Gunar :
Im Kaufvertrag ist nichts vermerkt. Meine Angaben beziehen sich auf die Zulassung und die betrachte ich als verbindlich.


Hi,

das Leergewicht in der Zulassung ist das Leergewicht des Fahrzeugs ohne jegliche Zusatzausstattung inkl. Fahrer und vollem (Serien-)Kraftstofftank.

Verbindlich sind nur die Angaben, die der Händler gemacht hat. Entweder per Verkaufsprospekt oder per Kaufvertrag.
Da in den Prospekten meistens steht: "techn. Änderungen vorbehalten", müßte eigentlich ein Hinweis seitens des Händlers erfolgt sein, wenn sich tatsächlich techn. Änderungen ergeben haben.

Wie gesagt, wirst Du ohne Anwalt nicht weiterkommen. Aber vielleicht hast Du ja eine Rechtschutzversicherung oder bist im ADAC.

Lies Dir doch mal das Kleingedruckte Deines Kaufvertrags genau durch...

Gruß Ronald

P.S. Gerade fand ich per google noch ein Urteil, was Dir vielleicht doch weiterhelfen könnte:
http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/urt/u_4u3372_01.htm
Ein Anwalt findet bestimmt weitere Urteile

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