geschrieben von Christian W am Dienstag, 27. Dezember 2005 13:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: maximale Zuladung überschritten":
Hallo Gunar,
dein Problem ist, das dir mit 4950kg wahrscheinlich auch nicht weitergeholfen ist, denn das sind ja grad mal 330kg über ist.
Ünberücksichtigt bleibt dabei wie deine Achslastverteilung ist. Wenn von den 330 kg 200kg auf der Vorderachse zur Verfügung stehen bringt es dir auch nichts.
Prüfe doch mal die Prospekte und den Kaufvertrag den du beim Kauf erhalten hast. Dann rechne mal ganz kritisch aus wieviel Zubehör du selbst eingebaut hast oder hast einbauen lassen.
Die ienzige Chance auf Rückgabe hast du, wenn dir eine Zuladung oder ein Leergewicht beim Kauf sc hriftlich zugesichert wurde. Dann ist eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt, der Weg auf Rückgabe steht dir offen. Dazu ist aber wahrscheinlich ein Anwalt nötig, auf jeden Fall aber ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren. Hierbei wird mittels Gutachten festgestellt was deinm Fahrzueug leer wiegt.
Hast du gar nichts in der Art kannst du nur versuchen dich mit dem Hersteller zu einigen. Wie das auch immer aussehen mag.
Gruß Christian
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