geschrieben von Robo am Montag, 26. Dezember 2005 17:12 Uhr
Als Antwort auf : "maximale Zuladung überschritten":
Hi,
Deine Fragen lassen sich leider nicht pauschal beantworten.
Rechtlich kommt es darauf an, was Dir der Händler zugesichert hat, bzw. was im Verkaufsprospekt steht.
Davon ist abhängig, ob Du vor Gericht eine Chance hast.
Darüberhinaus kannst nur Du wissen, welche Zusatzausstattungen Du gekauft hast und wieviel diese wiegen.
Bzgl. der Zusatzausstattungen sichert sich jeder Händler dadurch ab, dass in jedem Prospekt oder anderen Unterlagen steht, dass durch Zusatzausstattungen die Zuladung sinkt.
Wenn es das Fahrzeug mit verschiedenen Chassis gab (z.b. Mercedes oder Iveco), wird es auch hier eine Angabe zu verschiedenen Zuladungen gegeben haben.
Ich nehme an, Du hast den Sprinter 413 oder 416 als Basis?
Diese sind leider bei 4600kg am Ende.
Z.Zt. bietet Carthago den 52er M-Liner wohl nur auf Basis des 616er Sprinter oder 60er Iveco an. Beide haben rd. 6000kg zGG.
Offenbar hat Carthago da selbst erkannt, dass die Vorgänger Chassis etwas knapp ausgelegt sind...
Du solltest als erstes Carthago sachlich aber bestimmt mit Fristsetzung (14 Tage) um eine schriftliche Stellungnahme zu Deinem Problem bitten.
Damit kannst Du dann einen Anwalt aufsuchen.
Ohne wird es wohl nicht gehen.
Hier im Forum wurden bisher sowohl Fälle, bei denen der Kunde vor Gericht verloren hat als auch Fälle, wo der Händler das Fahrzeug zurücknahm, berichtet.
Gruß Ronald
Antworten:
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