geschrieben von jens voshage am Mittwoch, 21. Dezember 2005 20:12 Uhr
Als Antwort auf : "Lautes Signalhorn (ähnlich LKW) im Womo erlaubt?":
nur vom hörensagen und von den eigenen §29-terminen:
1. starktonhörner sind nur für die überlandfahrt zugelassen. daher muss man für die stadt noch eine andere hupe haben und einen umschalter. wurde mir bei meinem vw bus nach 10 jahren zum ersten mal von dem dekra-prüfer vorgehalten.
2. hörner über zwei meter höhe haben narrenfreiheit - oder zumindest etwas mehr möglichkeiten als welche, die tiefer am fahrzeug angebracht sind. warum? weiß nicht. nur gehört.
jens
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