geschrieben von Robo am Freitag, 16. Dezember 2005 09:12 Uhr
Als Antwort auf : "Rechtschreibregeln und mehr":
| Manfred Hack : |
| Die EG-Richtlinie kennt zwar nur zwei Fahrzeugklassen (oh, da werde ich wohl richtiger drei schreiben müssen, schließlich gibt es ja auch noch Anhänger der Klasse O), nämlich
1. Klasse M: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. 2. Klasse N: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. |
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