Rechtschreibregeln und mehr

Antworten Neuer Beitrag Testforum Home

geschrieben von Manfred Hack am Freitag, 16. Dezember 2005 08:12 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Was soll die Überschrift?":

Berny :
). Mich stört diese Schreibweise genauso wie Dich und sicherlich auch andere Teilnehmer hier. Auf der anderen Seite erwartet er jedoch von uns mehr Mitarbeit und Engagement für den Womo-Steuerprotest...

Da blick' mal einer durch,

Hi Berny,

das ist doch nur ein typisches Zeichen für unsere Zeit...

Da wird jahrelang diskutiert, wie die Rechtschreibung reformiert werden kann. Dann kommt eine Lösung, die zwar eine Vielzahl von Ungereimtheiten beseitigt, aber noch immer weitere enthält und dann gibt es eben Mitmenschen, die schaffen sich ihre eigenen Regeln...
Und du kannst sicher sein, daß diese Leute dir haarklein erläutern können, warum für sie Rechtschreibregeln nicht gelten bzw. warum sie sich darüber hinwegsetzen können.

Dafür kann dir Jens aber erklären, daß ein Personenkraftwagen nicht verwechselt werden darf, mit einem Fahrzeug, welches zur Personenbeförderung bestimmt ist. Solltest du dies trotzdem tun, sagst du aus seiner Sicht die Unwahrheit.
Welche Logik soll sich daraus ergeben? Ein PKW ist zwar ein Fahrzeug, welches zur Personenbeförderung bestimmt ist, aber ein Fahrzeug, daß zur Personenbeförderung vorgesehen ist, ist noch lange kein Personenkraftwagen (PKW). Ist doch logisch oder...
Und nach dieser Logik ist ein Bus (oder muß ich jetzt laut EG nicht richtigerweise "Kraftomnibus" schreiben) auch kein PKW.
Die EG-Richtlinie kennt zwar nur zwei Fahrzeugklassen (oh, da werde ich wohl richtiger drei schreiben müssen, schließlich gibt es ja auch noch Anhänger der Klasse O), nämlich

1. Klasse M: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.
2. Klasse N: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.

Richtig ärgerlich könnte höchstens sein, daß auf Seite 45 der Richtlinie dann auch noch steht:
1. Personenkraftwagen (M1)
auf Seite 47 finden wir dann:
5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
SA Wohnmobile Siehe Anhang II A Punkt 5.1.

und unter 5.1 auf Seite 41:
5.1. „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die
Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:...


Aber was sollen diese ganzen Zitate! Umgangssprachlich ist ein PKW ein PKW und ein Bus ein Bus, ergo: Ein Bus kann kein PKW sein und ein Wohnmobil eben auch nicht. ist doch logisch oder vielleicht doch nicht?!

Gruß
Manfred

Antworten:

Zurück zum Forum Testforum

Diese Seite weiterempfehlen