Re: das märchen von der schadstoff-besteuerung

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geschrieben von Robo am Donnerstag, 15. Dezember 2005 21:12 Uhr

Als Antwort auf : "das märchen von der schadstoff-besteuerung":

Hi!

jens voshage :
leute, da seid ihr einer böswilligen formulierung der gierigen politiker aufgesessen!


Ach, formulieren die das so? Ist mir bisher gar nicht bewusst gewesen.

:
denn auch nach den bis zum 1.5.2005 gültigen regelungen zur besteuerung von wohnmobilen, war die höhe der steuer grundsätzlich schadstoffabhängig. und zusätzlich werden auch noch die geräuschemissionen berücksichtig. genau wie bei lkw.


Hm, wie war das mit den "Unwahrheiten"?
Was Du da schreibst, stimmt eben genau nicht.
Grundsätzlich wurden Wohnmobile nach dem bisher geltenden KfzStG bisher nicht schadstoff- und geräuschabhängig besteuert, denn grundsätzlich wird in dem Gesetz zunächst bei den "anderen Fahrzeugen" bis 3500kg und über 3500kg unterschieden.

Im Speziellen wird dann nur für die schwereren Fahrzeuge ein gewichts- und schadstoff- bzw. geräuschabhängiger Steuersatz festgelegt.

Von "grundsätzlich schadstoffabhängig" kann also keine Rede sein.

Im Übrigen schrieb ich ja auch: "...bei WoMos zukünftig den Schadstoffausstoß als eines der relevantesten Merkmale zu Besteuerung anzusehen...", was er zweifelsohne bisher nicht war, denn auch bei der bisherigen Besteuerung der schwereren Fahrzeuge war das Gewicht der relevanteste Faktor, die Schadstoffe nur untergeordnet.

Abgesehen davon, dass die meisten WoMos in D wohl zwischen 2.800 und 3.500kg (gefühlsmäßig meinerseits) haben dürften und somit repräsentativ für "die Wohnmobile" stehen dürften.

Aber das ist alles nur Nebengeplänkel, mein Ansatz ist nach wie vor der, dass es nicht sein kann, dass ein Steuersatz relativ gesehen so stark steigen soll, wie geplant. Egal wie ungerecht (nach Manfreds Auffassung) WoMos (und SUVs) bisher Steuern gespart haben, sie wurden nach geltendem Recht versteuert. Wenn es darum geht, Ungerechtigkeiten zu beseitigen, geht das nicht mit einer Hauruck-Reform, die den allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit (und damit die Grundrechte) aufs Schärfste mit Füßen tritt. Es kommt ja (zum Glück bisher) auch keiner auf die Idee, die Steuern rückwirkend für die letzten 15 Jahre einzufordern.

Ronald

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