geschrieben von jens voshage am Donnerstag, 15. Dezember 2005 19:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Neue Womosteuer":
aha, ein personenwagen mit besonderer zweckbestimmung. das hab ich ja noch nie gehört. kann mich auch nicht erinnern, es in einem gesetz oder einer richtlinie gelesen zu haben.
wer behauptet, ein wohnmobil sei ein pkw und dass wäre so von der EU vorgegeben, sagt die unwahrheit. denn die EU-richtlinien kennen ebensowenig wie die deutsche StVZO eine definition für einen PKW. nach EU-richtlinie 2001/116/EG der Kommission sind wohnmobile
| : |
| Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern |
| : |
| „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die
Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst: ... |
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