geschrieben von Robo am Donnerstag, 15. Dezember 2005 14:12 Uhr
Als Antwort auf : "das märchen von der schadstoff-besteuerung":
Hi,
offenbar habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.
Welche technischen, umweltbezogenen oder verkehrsrechtlichen Gründe für eine Steuererhöhung (oder zur Vermeidung derselben) herangezogen werden, ist doch eigentlich egal. Man wird so etwas nie ausdiskutieren können und keine für alle gerechte Lösung finden.
Aber hier geht es doch um eine Erhöhung einer Steuer, die in solchem Ausmaß noch nie dagewesen ist!
Deshalb meine ich, dass es in diesem speziellen Fall keinen Sinn macht, mit Politikern und Verbänden oder sonst wem über Emissionen, Gewichte, Motorgrößen, Nutzungsverhalten, Fahrleistungen, Bestandsschutz oder andere Kriterien zu reden.
Sondern hier ist das Verhalten des Rechtsstaats in Frage zu stellen, der von heute auf morgen geltendes Allgemeinrecht verletzen will, indem er eine Steuer (selbst nach günstigster Auslegung) für viele Fahrzeuge um mindestens 150% (bereits im 1. Jahr) anheben will.
Nicht das Steuerrecht oder technische Vorschriften, sondern das Grundgesetz ist hier heranzuziehen!
Ronald
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