Re: Vorgehensweise der Behörden zu Besteuerung

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geschrieben von dm am Montag, 12. Dezember 2005 10:12 Uhr

Als Antwort auf : "Vorgehensweise der Behörden zu Besteuerung":

Jetzt fängst du an, wie ein Verwaltungsmensch zu denken.
Wenn der Verwaltungsbeamte nach dieser Liste vorginge, dann gäbe es keine Nummer 71, damit auch keine Schadstoffklasse und damit 00.
Und der Betroffene hätte dann erst mal den schwarzen Peter.

Und den schwarzen Peter loszuwerden heißt Widerspruch, ggf. Klage und da bist dann auf einmal du beweispflichtig.

Zusatz für Manfred: Man beachte das "vorginge" "gäbe" und "hätte".

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