geschrieben von Robo am Montag, 12. Dezember 2005 00:12 Uhr :
Hi,
ich habe mal versucht, herauszufinden, wie die Behörden grundsätzlich an die Besteuerung herangehen:
Hier das Ergebnis meiner Recherche.
Vieles davon ist schon bekannt und steht auch hier an anderer Stelle aber m.M. nach nicht in diesem Zusammenhang.
1. Die Besteuerung ist grundsätzlich Sache der Länderfinanzbehörden (Finanzämter), die Steuer fließt nur den Ländern zu und nicht dem Bund.
D.h. ausschließlich diese Behörden legen die Höhe der Steuer für jeden Fahrzeughalter fest.
2. Die Berechnung der Steuer richtet sich ausschließlich nach dem Kraftfahrtzeugsteuergesetz.
Das ist auch das Gesetz, für welches jetzt durch den Bundesrat die Änderungsempfehlung beschlossen wurde, die Wohnmobile in den nächsten Jahren gestaffelt an die PKW-Steuersätze heranführt und das nach dem 21.12. vom Bundestag verabschiedet werden soll.
3. Das KfzStG beinhaltet die Steuersätze für verschiedene Schadstoffverhalten aber keine Schlüsselnummern.
Um nun ein Fahrzeug einem bestimmten Steuersatz zuzuordnen, benötigen die Finanzämter eine Zuordnung des Fahrzeugs zu einem bestimmten Emissionsverhalten. Von den Zulassungsstellen bekommen sie nur die Daten aus dem Fahrzeugschein.
Relevant für die Zuordnung sind hier die Angaben über Schlüssenummer, Gewicht und Fahrzeugart.
4. Das Emissionsverhalten wird durch die Verkehrsbehörden verbindlich festgestellt und in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen.
Bei Zweifelsfragen zum Emissionsverhalten empfiehlt sich deshalb eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Kfz-Zulassungsstelle und nicht mit dem Finanzamt.
5. Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich NUR die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich.
Diese legen die Schlüsselnummer für ein bestimmtes Fahrzeug im Rahmen der Typ-Genehmigung fest
6. Welche Schlüsselnummern für welche Fahrzeugart in Frage kommen, geht aus einem Verzeichnis hevor, welches EU-weit gilt.
Es nennt sich "Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" und wurde im Bundesverkehrsblatt 6/2005 ab Seite 197 veröffentlicht. Interessant sind hier die Seiten 54/55 und 69.
Daraus schließe ich jetzt:
Das Finanzamt will mir einen Steuerbescheid schicken.
Es soll die Änderung des KfzStG berücksichtigen.
Um meinen Steuersatz zu ermitteln, braucht es die Zuordnung zu einem bestimmten Schadsstoffverhalten gemäß KfzStG.
Diese Zuordnung liegt dem Finanzamt in Form meiner Schlüsselnummer vor.
Ob die Schlüsselnummer richtig oder falsch ist, kann und wird das Finanzamt nicht prüfen, weil sie durch die Verkehrbehörden gültig festgelegt wurde und weil es ganz einfach nicht Sache des Finanzamtes ist, sie zu überprüfen.
Damit das Finanzamt einen anderen Steuersatz festlegen kann, müsste es eine Anordnung geben, dass die bisherigen Schlüsselnummern von Wohnmobilen nicht den bisherigen Steuersätzen zugeordnet werden dürfen.
Also konkret, dass die Schlüsselnummer 71 (1999/96/EG; A, GKL:G1), nicht der Richtlinie 94/12/EG (vgl. §9 KfzStG) entspricht und somit nicht den €16,05 zugeordnet werden darf.
Wer wäre denn für eine solche Anordnung zuständig?
Die Finanzämter sind nicht für Schadstoffeinstufungen zuständig.
Meiner Meinung nach müsste dann eigentlich nochmals das KfzStG geändert werden oder es müsste eine neue technische (EU-)Richtlinie geben.
Wie seht Ihr das?
Gruß Ronald
Linkliste:
Kraftfahrtzeugsteuergesetz
http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/
Empfehlung des Bundesrates zur Änderung des KfzStG
http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0229_2D1_2D05,property=Dokument.pdf
Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zur Kraftfahrtzeugsteuer
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_312/DE/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Kraftfahrzeugsteuer/node.html__nnn=true
Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Verzeichnisse/Verzeichnis_Systematisierung_Kraftfahrzeuge_Anhaenger_2005_.pdf
(Beim letzten Link mach der Acrobat Reader bei mir beim direkten Anzeigen Zicken. Speichern auf dem PC und dann Lesen hat aber geklappt.)
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