Re: EU-Klassenzuordnung von Womo?

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geschrieben von jens voshage am Sonntag, 11. Dezember 2005 23:12 Uhr

Als Antwort auf : "Re: EU-Klassenzuordnung von Womo?":

Klaus aus Iserlohn :

Hilfreich wäre es, in irgeneiner höchstrichterlichen Rechtsprechung die Definition "PKW" zu finden.


ja, und genau diese gibt es nicht. dadurch ist ja der ganze hick-hack mit der streichung des §23(6) StVZO erst ausgebrochen. und die böswilligen setzen einfach "fahrzeuge zur personenbeförderung" mit PKW gleich. dass dieses falsch ist, erkennt man jedoch daran, dass omnibusse (M2 und M3) auch fahrzeuge zur personenbeförderung sind - jedoch keine PKW.

eigentlich gibt es derzeit nur zwei möglichkeiten: entweder eine rechtschutzversicherung abschließen, die diese steuerfragen nicht ausschließt. oder schnell ein jura-studium durchziehen und an den ganzen gerichtsverfahren ordentlich verdienen.

jens

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