geschrieben von (unbekannt) am Samstag, 10. Dezember 2005 00:12 Uhr
Als Antwort auf : "Tabellen und Schlüsselnummern":
Hallo zusammen,
in der hier zitierten Liste ist die Rede von
"Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 500 kg (zum Beispiel Geländewagen, Kombi)", jedoch nicht von Womos.
Wie vorher schon einmal anklang, mache ICH mir jedoch keine Gedanken darüber, ob bzw. dass ich bislang ungerechterweise bevorteilt wurde oder nicht, denn ich zahle genügend Steuern für all das, was mit dem Womo mittelbar oder unmittelbar zusammenhing bzw. zusammenhängt.
Anregen möchte ich, und vielleicht ergibt sich das sowieso mehr oder weniger automatisch, dass wir, wenn uns die KFZ-Steuerbescheide ereilt haben werden, eine Excel-Liste zusammenstellen,Wer in Welchem Bundesland für Welches Womo mit Welchem Baujahr und Welchem Motor usw. Wieviel Steuern zahlen soll.
Hierdurch liesse sich dann feststellen, ob das alles so richtig ist, ob es irgendwo Vorteile oder Nachteile gibt, und ob hier dann vom Gesetzgeber evtl. gegen den Gleichheitsgrundsatz verstossen wird. Somit wäre der Weg zu einer Normenkontroll- oder Verfassungsklage ernsthaft zu überlegen.
Eure Meinung hierzu würde (nicht nur?) mich interessieren.
Gruss, Berny.
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