geschrieben von Manfred Hack am Freitag, 9. Dezember 2005 18:12 Uhr :
Ich kann diese ganze Jammerei nicht mehr hören!
Sind Wohnmobilfahrer etwas ganz Besonderes, die weiterhin mit ungerechtfertigten Steuerermäßigungen noch dafür steuerlich belohnt werden sollen, wenn sie mit besonders umweltverschmutzenden Fahrzeugen unterwegs sind?
Halten wir mal fest:
Es gibt in Deutschland ca. 30 Millionen Personenkraftwagen und vielleicht ca. 450.000 Wohnmobile. Für die allermeisten Bürger ist es völlig ok, daß diese 30 Millionen PKW in unterschiedliche Schadstoffemissionsklassen eingruppiert werden und dann entsprechende Steuern nach dem Hubraum bezahlt werden muß.
Dabei ist es völlig egal, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen zweisitzigen Sportwagen oder einen sechssitzigen Caravan handelt. Ist der gleiche Motor in den Fahrzeugen eingebaut, muß für sie auch die gleiche Steuer bezahlt werden und zwar unabhängig, davon, ob der Sportwagen nur 1300 kg wiegt oder der Caravan es bis auf 2800 kg Gesamtmasse bringen kann.
Der Schadstoffausstoß des Motors änders sich doch nicht mit dem Aufbau. Höchstens dahingehend, daß ein schwereres Fahrzeug häufig auch mehr Kraftstoff verbrauchen wird.
Warum sollte also für einen Motor, der auch nach PKW-Normen geprüft wurde und für den entsprechende Werte vorliegen, plötzlich anders besteuert werden, nur weil sich ein anderer Aufbau auf dem Fahrgestell befindet?
Auch die Argumentation, es handele sich bei Wohnmobilen um Fahrzeuge, die auf LKW-Fahrgestellen aufbauen und deshalb müßten sie weiterhin nach Gewicht besteuert werden, hält einer genauen Überprüfung nicht stand!
Es wurden unterschiedliche Steuerklassen für PKW und LKW/Nfz. gebildet, um zwischen Fahrzeugen für den Personenverkehr und dem gewerblichen Güterverkehr zu unterscheiden. Die Automobilhersteller entwickeln für diese Aufgabe, also Personentransport und Gütertransport, völlig unterschiedliche Fahrgestelle und Motoren, wobei speziell bei leichten Nutzfahrzeugen auch Motoren zum Einsatz kommen, die auch in PKW eingesetzt werden bzw. deren Schadstoffemissionen nach Richtlinien für PKW ermittelt wurden.
Was ein „Wohnmobil“ ist, wurde in diversen EU-Richtlinien und BGH-Urteilen sehr genau spezifiziert. Kurz gesagt ist es ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung.
Wenn „man“ aber eine PKW-Besteuerung hat, warum sollte dann ein PKW mit besonderer Zweckbestimmung plötzlich wie ein Fahrzeug besteuert werden, das für den gewerblichen Güterverkehr konzipiert wurde? Nur weil ein entsprechendes Fahrgestell verwendet wird? Entscheidend ist doch wohl der Emissionsausstoß des MOTORS und dieser wird bei Personenwagen entsprechend besteuert, auch wenn sie einer besonderen Zweckbestimmung dienen.
Im Sinne der 30 Millionen PKW wäre es doch nur gerecht, wenn alle PKW gleichbehandelt würden. Stattdessen werden jetzt Wohnmobile dauerhaft steuerlich besser gestellt mit der Begründung, damit würde man der besonderen Zweckbestimmung Rechnung tragen und große Abschläge gibt es zudem bis zum Jahre 2011, um besondere Härten beim Übergang der Besteuerung zu vermeiden.
Statt weiterhin zu jammern, sollten die Womofahrer sich glücklich schätzen, im deutschen Steuerrecht weiterhin eine besonders schützenswerte Spezie zu sein.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn man plötzlich viel mehr für eine Sache bezahlen muß, als dies bisher geschah! Aber nur weil man bisher Vorteile hatte, die einem objektiv betrachtet überhaupt nicht zustanden, kann man doch nicht darauf bestehen, diese Vorteile weiterhin behalten zu wollen.
D.h., bestehen kann man schon darauf, nur darf man nicht enttäuscht sein, wenn diese Forderung ungehört verhallt.
Gruß
Manfred
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