geschrieben von Robo am Freitag, 9. Dezember 2005 01:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Versuch einer Deutung für Karmann Missouri 635GB, 2,5 l":
Hi,
also eigentlich ist doch das alles Pillepalle, was wir hier zusammensenfen.
Versetzt Euch doch mal in die Lage irgendwelcher Finanzfutzis:
Da sitzt also so ein armer Hansel (eventuelle Namensähnlichkeiten sind beabsichtigt und nicht zufällig
) und soll jetzt aus dem Gesetz, wenn es denn am 21.12. beschlossen wird., und aus all den hier totgekauten Richtlinien, Normen usw. eine Steuertabelle zusammenstricken.
Der kann sich doch gleich erschießen, weil alles, was er ändert oder neu macht, vorwärts und rückwärts angreifbar ist.
Warum sollte er nicht einfach den Weg des geringsten Widerstandes gehen (im wahrsten Sinne des Wortes) und die Tabelle so lassen wie sie ist?
Da stehen alle Schlüsselnummern drin und er hat in seiner bisherigen Tabelle für jede Schlüsselnummer einen Steuersatz.
Und in jeder WoMo-Pappe steht auch eine Schlüsselnummer drin.
Prozente runter und fertig ist die Anweisung ans Fußvolk bzw. die Programmierer, die für die Steuerbescheide verantwortlich sind.
Wenn Hanselmeier jetzt Leicht-LKW-WoMos anders verarzten will als PKWs, dann müsste er doch Extra-Zeilen in die Tabelle reinbasteln, und hat dann verschiedene Steuersätze für gleiche Schlüsselnummern.
Wie sollte er die nennen? Etwa 54, 71 usw. für Leicht-LKWs oder M1-SAs? Wo es sich doch um eine reine PKW-Tabelle handelt? Also Schlüsselnummern splitten, wo doch seit Jahren klar geregelt ist, das jede Schlüsselnummer genau einem Steuersatz zugeordnet ist?
Nee,nee. Wenn WoMos jetzt in die selbe Tabelle reinsollen wie PKW, aber einen anderen Steuersatz bekommen sollen, dann würde das nur dadurch funktionieren, wenn jedes WoMo eine von mehreren neuen Schlüsselnummern bekommt, die ausschließlich für Leicht-LKWs vergeben werden. Die kann er dann in ein Tabellenfeld reinwürfeln.
Aber wer sollte rechtskräftig eine Von-Amts-Wegen-Umschlüssung verantworten? Ihr seht ja selber, was das für ein Richtlinien-Wirrwarr ist!
Der wird sich hüten, sondern stattdessen ganz einfach sagen, die Schlüsselnummer im Schein ist maßgeblich für die Zuordnung zu einem Steuersatz. Warum sollte auch ein Finanzheini etwas anzweifeln, was die Zulassungbehörde festgestellt hat??
Das ist doch gar nicht sein Bier. Und die Zulassungsbehörde widerum interessiert sich einen Dreck für die Finanzverwaltung.
Das dürfte auch in jedem Fall der Weg mit den wenigsten zu erwartenden Klagen sein, da WoMos dadurch ja gar nicht so schlecht wegkommen und Klagen von sich benachteiligt fühlenden PKW-Fahrern eh abgewiesen werden, weil es nicht um Gerechtigkeit, sondern um die Buchstaben und Zahlen aus Richtlinien und Gesezten geht.
Alle Änderungen an der Tabelle wären von so tiefgreifender Auswirkung und nicht absehbaren Folgen, dass das sowieso nur mit einem weiteren Gesetz gehen kann.
Im übrigen wird ja im Gesetz nur von geringen finanziellem Aufwand nur für die EDV gesprochen. Eine Umschlüsselung hingegen kann gar nicht erfolgen, es müsste ja jeder Fahrzeugbrief und Schein geändert werden, wie soll das gehen, wer soll das bezahlen??
Es bleibt dabei: 54, 71 usw. bleben in den entsprechenden zeilen und fertig ist.
Isch abbe auch fertiesch.
Ronald
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