geschrieben von Wolfgang16 am Donnerstag, 8. Dezember 2005 01:12 Uhr
Als Antwort auf : "EU-Klassenzuordnung von Womo?":
Hallo Jens,
| jens voshage : |
| damit gehören wohnmobile weder zur gruppe der pkw, die als M1 mit unterschiedlichen untergruppen beschrieben werden (seite 45) noch zu M2 oder M3 (Omnibusse). richtig bezeichnet ist ein wohnmobil also als M-SA, nicht als M1-SA (SA ist die bezeichnung gemäß seite 47)
anhang XI (ab seite 99) setzt sich dann auch mit fahrzeugen mit besonderer zweckbestimmung - womo, leichenwagen etc. - auseinander. hier taucht dann in der tabelle erstaunlicherweise die angabe "M1 <2.500 kg" und "M1 >2.500 kg". obwohl doch wohnmobile fahrzeuge der klasse M sind. wo kommt denn diese 1 nun her? |
| jens voshage : |
|
gelöscht |
| : |
| Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart (z.B. Pkw, Lkw) erhalten.
|
Antworten:
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