Re: EU-Klassenzuordnung von Womo?

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geschrieben von Wolfgang16 am Donnerstag, 8. Dezember 2005 01:12 Uhr

Als Antwort auf : "EU-Klassenzuordnung von Womo?":

Hallo Jens,

jens voshage :
damit gehören wohnmobile weder zur gruppe der pkw, die als M1 mit unterschiedlichen untergruppen beschrieben werden (seite 45) noch zu M2 oder M3 (Omnibusse). richtig bezeichnet ist ein wohnmobil also als M-SA, nicht als M1-SA (SA ist die bezeichnung gemäß seite 47)

anhang XI (ab seite 99) setzt sich dann auch mit fahrzeugen mit besonderer zweckbestimmung - womo, leichenwagen etc. - auseinander. hier taucht dann in der tabelle erstaunlicherweise die angabe "M1 <2.500 kg" und "M1 >2.500 kg". obwohl doch wohnmobile fahrzeuge der klasse M sind. wo kommt denn diese 1 nun her?


ich hab mich ja in Camperline schon dazu geäußert. Man kann natürlich argumentieren, daß das "1" bedeutet "höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz". Man könnte sich ein M2 SA vorstellen, das wäre dann ein Wohnmobil mit mehr als 8 Sitzplätzen und würde auch nach der neuen Bundesratsdrucksache nach Gewicht besteuert.
Soweit ich weiß - nagel mich jetzt aber nicht drauf fest- könnte man sowas mit dem alten 3er-Führerschein sogar fahren, sofern die 8 Sitzplätze nicht belegt sind!

jens voshage :

gelöscht



Hab ich ja in Camperline auch schon dazu geschrieben:

In dem bayerischen Kriterienkatalog für die kraftfahrzeugsteuerliche Anerkennung von Wohnmobilen steht

:
Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart (z.B. Pkw, Lkw) erhalten.


Selbst das ist aber nach der Bundesratsdrucksache keine Garantie mehr, nach Gewicht besteuert zu werden. Wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs, dann hast du schlechte Karten.

Servus
Wolfgang

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