Ältere Fassung des §9 Kraftfahrzeugsteuergesetz

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geschrieben von Wolfgang16 am Mittwoch, 7. Dezember 2005 23:12 Uhr

Als Antwort auf : "Re: EURO3-Leicht-LKW über 2500kg = EURO2-PKW":

Wolfgang16 :

Robo :

Weiterhin dürfte für ältere Fahrzeuge auch der von Dir zitierte §9 des Kraftfahrtsteuergesetzes in einer älteren Fassung gelten, wobei ich aber nicht weiß, was da drin steht.

Dieser Sachverhalt ergibt sich aus §18 Abs. 4 Kraftfahrtsteuergesetz (ganz unten):

http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/

Das ist interessant, betrifft mich ja auch, also wenn jemand was über diese ältere Fassung weiß, dann her damit. Ein Perspektive für die Zukunft ist das aber nicht.

Servus
Wolfgang

Ich hab noch eine ältere Fassung des §9 gefunden und zwar die im Bundesgesetzblatt 1997 Teil I Seite 806 veröffentliche Änderung
http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1997/19970806.1.HTML
Neues ergibt sich daraus aber nicht. Buchstabe b (Euro2) ist identisch und Buchstabe a (Euro3) lautet:
:

... als schadstoffarm anerkannt sind, der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 76 S. 1) in der Fassung der Richtlinie 94/12/EG (ABl. EG Nr. L 100 S. 42) entsprechen und über die dort genannten Grenzwerte hinaus die in § 3b Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Grenzwerte einhalten oder ...
... ab dem 1. Januar 2004 30,20 DM


In § 3b Abs. 1 Satz 1 steht dann

:

1. Fremdzündungsmotor Selbstzündungsmotor

Kohlenstoffmonoxidmasse 1,5 g/km 0,6 g/km

Kohlenwasserstoffmasse 0,17 g/km ---

Stickoxidmasse 0,14 g/km 0,5 g/km

Summe der Massen der Kohlenwasserstoffe und Stickoxide --- 0,56 g/km

Partikelmasse --- 0,05 g/km


Das ist einen Tick schärfer als die PKW Euro3. Ich vermute mal, das ist das, was immer mit D3 bezeichnet wird.
Das Ganze bestätigt aber meine Meinung. Es wird gar nicht mehr auf die EU Grenzwerte Bezug genommen, sondern man schreibt eigene Grenzwerte direkt ins Gesetz rein.

In meinem ersten Beitrag oben habe ich übrigens noch die Quellen für die EU Richtlinien eingefügt.


Servus
Wolfgang

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