geschrieben von dm am Mittwoch, 7. Dezember 2005 15:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: 71 ist nicht 71":
Ich möchte hier drei Punkte ansprechen:
1) Volle Zustimmung zu Robo: Durch die Diskussion ergoogelt jeder immer mehr Argumente, macht sich sachkundiger.
2) Ich werde die Links sammeln und außerhalb der Foren archivieren.
Ich glaube, die Linksammlung kann ich (können wir) noch brauchen.
3) Wie hier schon erkennbar, ist die Interpretation von Gesetzen Auslegungssache. Dabei dürfen diese Auslegungen natürlich nicht aus der Luft gegriffen werden. Genau wie wir hier, wird ein Finanzbeamter (oder sein Vorgesetzter) die Steuergesetze, EG-Richtlinien pp. auslegen.
Wenn uns diese Interpretation nicht passt, werden wir (unsere Anwälte) die Sache anders auslegen.
Dann müssen wir nur noch einen Richter finden, der unserer Auslegung folgt.
Notfalls muss dann der BfH oder das VG oder ein EU Gericht endgültig auslegen. Und dann können wir uns entweder entspannt zurücklegen oder uns für die Wuchersteuer krummlegen.
So, ich leg mich wieder hin.
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