Re: 71 ist nicht 71

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geschrieben von Manfred Hack am Mittwoch, 7. Dezember 2005 08:12 Uhr

Als Antwort auf : "Re: 71 ist nicht 71":

Robo :
Manfreds Link verstehe ich aber dahingehend, dass ausschließlich Fahrzeuge, die nach der 1999/96/EG geprüft wurden/werden, die 71 bekommen _können_. Also nur Fahrzeuge auf Leicht-LKW-Basis.
Ich denke, es hat schon Sinn, die Diskussion fortzusetzen, denn auch wenn es zwei Lager zu geben scheint, eines hat es gebracht:

Es werden immer mehr Vorschriften ausgegoogelt und je fundierter das Vorschriftenwissen bei uns WoMo-Eignern ist, desto eher wird es auch gelingen, weitere Ungerechtigkeiten bei der zukünftigen Umsetzung des neuen Gesetzes zu verhindern.

Gruß Ronald

Hallo Ronald,

Diskussionen sind ja u.a. dazu da, um unterschiedliche Meinungen auszutauschen und dann vielleicht durch neue Erkenntnisse die eigene Ansicht zu überdenken und ggfs. zu korrigieren.

Ich habe z.B. gelernt, daß es gleichartige Schlüsselnummern für PKW und LKW gibt, diese aber völlig anders im Typgenehmigungsverfahren ermittelt werden. Sie sind also nicht direkt miteinander vergleichbar.

Aber ist dies nicht von soooo großer Bedeutung, denn es geht ja grundsätzlich darum, ob ein Fahrzeug, daß bisher nach Gewicht versteuert wurde und dessen Emissionsverhalten nach Richtlinien für Nfz. ermittelt wurde, künftig Emissionswerte für PKW erfüllen muß, wenn es nach Hubraum und Emissionswerten besteuert wird.
Unsere beider Meinung dazu lautet: Nein, die steuerliche Einordnung hat weiterhin nach der bisherigen Schadstoffeingruppierung zu erfolgen.

Jens meint aber, daß PKW (also Fahrzeuge der Klasse M) grundsätzlich auch PKW-Normen zu erfüllen hätten. Und da Wohnmobile eine solche Eingruppierung nicht hätten bzw. die Werte für Nfz. deutlich höher lägen, müßte solche Fahrzeuge künftig eben wie "nicht schadstoffarme" Fahrzeuge steuerlich behandelt werden.

Diese Auffassung ist aus meiner Sicht aber falsch, denn wenn es tatsächlich so wäre, dann müßten ja alle Fahrzeuge der Klasse M entsprechend nach PKW-Emissionswerten eingruppiert werden. Dies ist aber definitiv nicht der Fall!
Z.B. ist ein Linienbus ist ja zweifelsohne ein PKW, nämlich ein Fahrzeug der Klasse M3. Wird ein solches Fahrzeug nach PKW-Emissionswerten steuerlich behandelt???

Gruß
Manfred

Antworten:

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