Re: 71 ist nicht 71

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geschrieben von Robo am Mittwoch, 7. Dezember 2005 02:12 Uhr

Als Antwort auf : "71 ist nicht 71":

Hi,
zuerst mal zu Deinem Titel:
Du hast zwar mit Hrn. Hansel teleniert, aber meinst Du wirklich, dem war "71" ein Begriff? Welche Funktion hat denn der Typ beim KBA? Hat er irgendwas mit Schlüsselnummern zu tun oder ist es nur ein Pressestellenhansel (die Veröffentlichung seiner Tel-Nummer weist stark darauf hin). Was veranlasst Dich zu der Feststellung, er sei ein "Fachmann"?

Sicher war Deine Frage an ihn naheliegend, um in der Sache weiterzukommen.

Manfreds Link verstehe ich aber dahingehend, dass ausschließlich Fahrzeuge, die nach der 1999/96/EG geprüft wurden/werden, die 71 bekommen _können_. Also nur Fahrzeuge auf Leicht-LKW-Basis.

Demnach gäbe es gar keine 71er echten PKW, weil echte PKWs nicht nach Leicht-LKW-Norm geprüft werden, sondern nach PKW-Norm und dann eine andere Schlüsselnummer erhalten, wenn sie Euro3 entsprechen.

Die 71 ist also deswegen bisher in der Steuertabelle enthalten (und zwar im Euro2-Feld), weil auch große "PKW", z.B ein knapp-2,8t-2er-Sprinter, nämlich (ich zitiere) "Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2500 kg (zum Beispiel Geländewagen, Kombi) entsprechen zulassungsrechtlich auch der Euro 3-Norm, wenn sie die Abgaswerte für leichte Nutzfahrzeuge erfüllen." nach Hubraum besteuert werden mussten, wenn sie bisher unter 2,8t Gewicht hatten.

Warum sollte diese Vorschrift, und damit auch die Tabelle, nicht jetzt auch auf Fahrzeuge über 2,8t angewendet werden, insbesondere, wenn es teilweise sogar um identische Fahrzeuge handelt?

Insbesondere auch deswegen, weil nach Wegfall des StVZO-Paragraphen alle Wohnmobile "PKW" (M1-SA) gemäß EU-Vorschrift sind?

Im übrigen steht in dem von mir verlinkten KBA-Dokument ganz unten: "Aktualisiert am: 29.06.2005 13:16:35"

Ich denke, es hat nun wenig Sinn, bis 21.12. noch zu versuchen, irgendetwas an dem Gesetzentwurf zu kippen, sondern man muss vielmehr darauf drängen, das verbindliche Vorschriften für die Einordnung der WoMos in die bisherige Steuertabelle erwirkt werden, und zwar dahingehend, dass die 71 wirklich dort bleibt, wo sie ist.

Das dürfte die Mehrzahl aller WoMos der letzten 5 Jahre betreffen.

Im Übrigen ist mir noch keine Schlüsselnummer eines 90er-Jahre-WoMos über den Weg gelaufen, und gerade die Besitzer dieser Fahrzeuge (und noch älterer) müssten doch ein viel größeres Interesse an einer günstigen Steuerregelung haben, da diese WoMos aufgrund des Alters mehr Schadstoffe produzieren und logischerweise bei einer schadstofforientierten Besteuerung einen schlechteren Steuersatz zu erwarten haben.

Was ist übrigens mit 2005er WoMos, die ja nach derselben 1999/96/EG ab 2005 Euro4 erfüllen? Und die dann logischerweise auch die 71 bekommen würden, da die Schlüsselnummerntabelle als Kriterium ja nur die 1999/96/EG für die Zuordnung der 71 angibt?
Die Schadstofftabelle gibt es ja her, aber eine Zuordnung zur Steuertabelle fehlt bisher, wenn ich das richtig lese. Es kann ja nicht sein, dass ein neues 2005er WoMo, was Euro4-Leicht-LKW erfüllt, auch in Euro2-PKW einsortiert wird.

Ich denke, es hat schon Sinn, die Diskussion fortzusetzen, denn auch wenn es zwei Lager zu geben scheint, eines hat es gebracht:

Es werden immer mehr Vorschriften ausgegoogelt und je fundierter das Vorschriftenwissen bei uns WoMo-Eignern ist, desto eher wird es auch gelingen, weitere Ungerechtigkeiten bei der zukünftigen Umsetzung des neuen Gesetzes zu verhindern.

Gruß Ronald

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