geschrieben von Wolfgang16 am Dienstag, 6. Dezember 2005 15:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: In den Steuergesetzen liest sich das aber anders":
| Manfred Hack : |
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Zur Ermittlung der Schadstoffemissionen für PKW mit besonderer Verwendung Womo (M1 SA) sind gemäß EU-Richtlinie die Normen zulässig, die für das Basisfahrzeug zur Anwendung kommen. Diese Basisfahrzeuge sind fast auschließlich Fahrzeuge der Klasse N1 also Nutzfahrzeuge. Begreif doch endlich, daß deutsches Steuerrecht dies nicht aushebeln kann, da europäisches Recht über dem nationalen steht. Gruß Manfred |
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