geschrieben von Wolfgang16 am Dienstag, 6. Dezember 2005 13:12 Uhr
Als Antwort auf : "EURO3-Leicht-LKW über 2500kg = EURO2-PKW":
| Robo : | ||
Hi, den letzten Satz von Dir bestreite ich vehement, denn beim Kraftfahrtbundesamt findet man unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium die Regelung für Fahrzeuge über 2500kg, die Regelung für EURO3-Leicht-LKW und die Zuordnung der Schadstoffklassen zu den Schlüsselnummern: http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseservice/Pressemitteilungen/pressemitteilungen2003/allgemein/pm_12_03.htm |
| Robo : |
|
Weiterhin dürfte für ältere Fahrzeuge auch der von Dir zitierte §9 des Kraftfahrtsteuergesetzes in einer älteren Fassung gelten, wobei ich aber nicht weiß, was da drin steht. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus §18 Abs. 4 Kraftfahrtsteuergesetz (ganz unten): http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/ |
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
26.08 22:33:
Re: 3-Phasen Wechselrichter
26.08 20:44:
Unterschiede Seitz S3 zu S4
26.08 18:51:
Sat-Antenne
26.08 12:45:
Messe Düsseldorf 2008
25.08 15:07:
Re: GERÜCHT Gastankprüfung entfällt !!FALSCH!!
25.08 15:02:
Re: Frankreichreise
25.08 14:36:
Re: abwasserleitungen bad und spüle undicht
24.08 22:39:
Re: Tausche Vivaro Doppelsitzbank gegen Einzelsitz
24.08 08:39:
Re: eingrenzen...
21.08 13:27:
Wohnmobil zur miete gesucht
20.08 22:53:
Frankreichreise
19.08 23:07:
Re: Stellplatz in Frankfurt (Main)/Öffis zum Flughafen gesuc
17.08 19:10:
abwasserleitungen bad und spüle undicht
14.08 18:37:
GERÜCHT Gastankprüfung entfällt !!FALSCH!!