geschrieben von jens voshage am Dienstag, 6. Dezember 2005 12:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: In den Steuergesetzen liest sich das aber anders":
nun in der strichvorlage steht auch drin
Abweichend von dieser verkehrsrechtlichen Beurteilung ist es sachlich
gerechtfertigt, solche - nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizierende -
Mehrzweckfahrzeuge kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Personenkraftwagen zu
behandeln, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut
sind, also die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die
Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
wie ist das mit aushebeln?
hier schreibt das deutsche gesetz nach meiner laienhaften auslegung: auch wenn die EU solche AF-fahrzeuge nicht als M1-fahrzeuge definiert, gelten sie nach deutschem steuerrecht als M1 fahrzeuge.
für mich bleibt weiter die frage offen, warum für manche pkw andere schadstoff-grenzwerte gelten sollten als für andere. wenn der gesetzgeber vorher festgelegt hat, das wohnmobile von der sache her pkw sind und daher steuerlich wie pkw zu behandeln sind.
jens
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