geschrieben von jens voshage am Dienstag, 6. Dezember 2005 12:12 Uhr
Als Antwort auf : "EURO3-Leicht-LKW über 2500kg = EURO2-PKW":
ich habe eben mit herrn hansen telefoniert. das ist der bei robolink angegebene ansprechpartner beim kba. auf meine frage "kann man aus der tabelle ablesen, in welche euro-klassen wohnmobile in zukunft bei einer hubraumbesteuerung entsprechend pkw (m1) eingestuft werden?" lautete die antwort:
" Das kann man daraus nicht ablesen"
sehr interessant fand ich die aussage "die schlüsselnummer steht für eine abgasrichtlinie" und "aus den abgasrichtlinien ergeben sich die euro-klassen". daraus folgt für mich, dass die schlüsselnummer nicht für immer eindeutig einer euro-klasse zugeordnet ist, sondern sich beim ändern des fahrzeugs (hier sprach herr hansen explizit die änderung der aufbauart an) auch die schlüsselnummer ändern kann.
desweiteren sagte herr hansen, dass man eine schlüsselnummer 71 (lkw) nicht mit einer 71 (pkw) gleichsetzen darf.
jens
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