EURO3-Leicht-LKW über 2500kg = EURO2-PKW

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geschrieben von Robo am Dienstag, 6. Dezember 2005 12:12 Uhr

Als Antwort auf : "In den Steuergesetzen liest sich das aber anders":

Wolfgang16 :
Das wäre der Euro 2 Tarif. Wieder werden explizit die für die Fahrzeugklasse M genannten Schadstoffgrenzwerte gefordert. Wenn man dann in die Richtlinie 94/12/EG unter Nummer 5.3.1.4 schaut, findet man die PKW Grenzwerte für Euro2, wobei die nur für Gesamtmasse höchstens 2500kg und nicht mehr als 6 Sitzplätze gelten.

Also meiner Meinung nach spielen die Schlüsselnummern bei der Steuerbemessung KEINE Rolle, sie sind nur ein Hilfsmittel, um sich in dem Dschungel zurechtzufinden. Es kommt allein auf die tatsächlichen PKW Grenzwerte an.


Hi,
den letzten Satz von Dir bestreite ich vehement, denn beim Kraftfahrtbundesamt findet man unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium die Regelung für Fahrzeuge über 2500kg, die Regelung für EURO3-Leicht-LKW und die Zuordnung der Schadstoffklassen zu den Schlüsselnummern:

http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseservice/Pressemitteilungen/pressemitteilungen2003/allgemein/pm_12_03.htm

Weiterhin dürfte für ältere Fahrzeuge auch der von Dir zitierte §9 des Kraftfahrtsteuergesetzes in einer älteren Fassung gelten, wobei ich aber nicht weiß, was da drin steht.

Dieser Sachverhalt ergibt sich aus §18 Abs. 4 Kraftfahrtsteuergesetz (ganz unten):

http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/

Gruß Ronald

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