In den Steuergesetzen liest sich das aber anders

Antworten Neuer Beitrag Recht, Steuer und Versicherung Home

geschrieben von Wolfgang16 am Dienstag, 6. Dezember 2005 03:12 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Schadstoffeingruppierung von Wohnmobilen":

schauen wir mal in die neue Bundesrat Drucksache 229/1/05, also den Gesetzesentwurf zur neuen Womo Steuer,

http://www.camperline.de/downloads/bundesrat229105.pdf

dann steht da auf Seite 5:

:

In § 9 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

...

Die Steuer, die sich bei Anwendung der Steuersätze nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis f ergibt, ermäßigt sich in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2008 für Wohnmobile ...



Das KfZ Steuergesetz findet man unter

http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/


In §9 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a steht da

:

Die Jahressteuer beträgt für Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren für je 100 Kubikzentimeter oder einen Teil davon, wenn sie durch Selbstzündungsmotoren angetrieben werden und mindestens die verbindlichen Grenzwerte für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2.500 kg nach Zeile A Fahrzeugklasse M der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung (ABl. EG Nr. L 76 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 350 S. 1) geändert worden ist, einhalten oder

... (und jetzt folgt wohl das 3Liter Auto, was uns eh nicht betrifft) ...

ab dem 1.Januar 2004 15,44 EUR.


Das wäre der Euro 3 Tarif. Auf irgendwelche Schlüsselnummern wird dabei nicht Bezug genommen. Es sind allein die Grenzwerte für Klasse M (also PKW) bis 2500kg (dabei schert es offenbar auch nicht, wenn das Fahrzeug mehr als 2500kg hat) maßgebend.


Unter Buchstabe b steht da

:

... als schadstoffarm anerkannt sind, der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 76 S. 1) in der Fassung der Richtlinie 94/12/EG (ABl. EG Nr. L 100 S. 42) entsprechen und die in der Richtlinie 94/12/EG unter Nummer 5.3.1.4 für die Fahrzeugklasse M genannten Schadstoffgrenzwerte einhalten ab dem 1. Januar 2004 16,05 EUR.


Das wäre der Euro 2 Tarif. Wieder werden explizit die für die Fahrzeugklasse M genannten Schadstoffgrenzwerte gefordert. Wenn man dann in die Richtlinie 94/12/EG unter Nummer 5.3.1.4 schaut, findet man die PKW Grenzwerte für Euro2, wobei die nur für Gesamtmasse höchstens 2500kg und nicht mehr als 6 Sitzplätze gelten.

Also meiner Meinung nach spielen die Schlüsselnummern bei der Steuerbemessung KEINE Rolle, sie sind nur ein Hilfsmittel, um sich in dem Dschungel zurechtzufinden. Es kommt allein auf die tatsächlichen PKW Grenzwerte an.

Servus
Wolfgang

Nachtrag:

Die EU Richtlinien findet man hier:

Richtlinie 98/69/EG
Berichtigung der Richtlinie 98/69/EG
Richtlinie 94/12/EG

Die Tabellen kommen in dem html allerdings nicht rüber. Man muß sich per Email das Tiff Bild schicken lassen (hochscrollen).

Antworten:

Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung

Diese Seite weiterempfehlen