Re: Schadstoffeingruppierung von Wohnmobilen

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geschrieben von Robo am Sonntag, 4. Dezember 2005 23:12 Uhr

Als Antwort auf : "Schadstoffeingruppierung von Wohnmobilen":

Manfred Hack :
Damit ist eindeutig klar, daß Wohnmobile bezüglich ihres Geräusch- und Emisionsverhalten so zu behandeln sind wie die entsprechenden Basisfahrzeuge und diese sind fast ausschließlich in der Gruppe "N" zu finden

Eine steuerrechtliche Umgruppierung hierfür ist nicht möglich, da sie gegen europäisches Recht verstieße



Hi,

woher leitest Du das jetzt genau ab? Bzw. könntest Du bitte präzisieren, was Du damit genau meinst?

Fahrzeuge auf Leicht-LKW-Basis unter 2,8t werden ja schon länger nach der PKW-Tabelle versteuert.

Wäre das dann auch unzulässig, nur hat es noch keiner gemerkt oder nicht dagegen geklagt?

Oder meinst Du, dass ein WoMo mit Schlüsselnummer 71 grundsätzlich nicht umgeschlüsselt werden darf?

Gruß Ronald

Antworten:

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