geschrieben von Robo am Sonntag, 4. Dezember 2005 23:12 Uhr
Als Antwort auf : "Schadstoffeingruppierung von Wohnmobilen":
| Manfred Hack : |
| Damit ist eindeutig klar, daß Wohnmobile bezüglich ihres Geräusch- und Emisionsverhalten so zu behandeln sind wie die entsprechenden Basisfahrzeuge und diese sind fast ausschließlich in der Gruppe "N" zu finden Eine steuerrechtliche Umgruppierung hierfür ist nicht möglich, da sie gegen europäisches Recht verstieße |
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