geschrieben von Ulf am Donnerstag, 6. Oktober 2005 21:10 Uhr
Als Antwort auf : "ohne Gastank zum TÜV?":
Hallo,
ja, das kannst du so machen. Möglicher Weise kommt aber ein Herr TüV auf die Idee und sagt: Ein Gaskocher ist da und ein Gaskühlschrank ist auch da. Beide Geräte funktionieren nicht mit Gas - also Geräte oder Gasanlage (auch wenn sie nicht mehr da ist) sind defekt - ergo kein TüV-Stempel.
Deinen Gaskocher solltest du schon ausbauen - kannst du ja sowieso dann nicht mehr benutzen und beim Kühlschank (wenn du mit 12 V und 230 V weiter arbeiten möchtest) den Brenner demontieren. Dann solltest du auf der sicheren Seite sein.
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