geschrieben von Josef M. am Montag, 19. September 2005 20:09 Uhr
Als Antwort auf : "Re: VW Joker T3 BJ 87 - Zusatzrückfahrscheinwerfer nachrüste":
StVZO § 52a Rückfahrscheinwerfer
....
(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, daß sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.
Hallo,
das dürfte dann schwierig werden.
und für die generelle Zulassung wäre dann §49a mit all seinen Anpassungen und EU Angleichungen zuständig für die man dann wahrscheinlich 4 September Juri studiert haben muß
Gruß Josef
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