geschrieben von Siriuscybernetic am Montag, 19. September 2005 10:09 Uhr :
Hallo!
Habe seit 6 Wochen einene VW Joker BJ 87, 215000 km, der mittlerweile im Urlaub 5000 km mehr bekam und finde die vorhandenen "Rückfahrscheinwerfer" verbesserungswürdig. Mag da zwei Nebelscheinwerfer nachrüsten. Hat das schon mal wer gemacht (bestimmt!)? Wie sieht das rechtlich aus? Darf das mit den serienmäßigen Rückfahrleuchten gekoppelt sein? Wenn ja, wohl besser über Relais?
Bin blutiger T3 Anfänger und für jeden Tipp dankbar.
Danke,
Gruß,
Uli.
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