geschrieben von Manfred Hack am Freitag, 5. August 2005 14:08 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Nachträgliche Preiserhöhung bei Wohnmobilkauf":
Hallo Moby Dick,
ich kenne natürlich nicht den Vertrag, den du (!!) unterschrieben hast, aber wenn es sich um einen Standardvordruck für den Verkauf eines Automobils handelt, und davon gehe ich einfach mal aus, dann ist dort unter der Rubrik "Preise" mit Sicherheit auch eine Preisanpassungsklausel aufgeführt. Ansonsten wird es wohl einen Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geben, in denen ein solcher Fall geregelt sein wird.
Es ist für dich sicherlich ärgerlich, aber dein Händler kann nun wirklich nichts für die Preisanhebung durch den Hersteller und er (dein Händler!) muß den höheren Preis auf jeden Fall zahlen.
Ich finde das Vorgehen deines Händlers sehr kulant, erhältst du doch quasi einen weiteren Rabatt! Und bei einem Rechtsstreit wird dir ein Gericht mit Sicherheit bescheinigen, daß du im Unrecht mit deiner Auffassung bist. Ich glaube sogar, daß eine Rechtsschutzversicherung einen solchen Klagefall wegen Aussichtslosigkeit nicht bezahlen würde.
Gruß
Manfred
PS: Mein Rat: Beiß in den für dich in sauren Apfel und nimm das Angebot deines Händlers an
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