geschrieben von dm am Samstag, 18. Juni 2005 17:06 Uhr
Als Antwort auf : "ABE":
Du darfst auf der Bühne alles transportieren, solange du die Ladung ordentlich sicherst. Die Ladung darf so breit wie das Fahrzeug sein, ggf. sogar noch über das Fahrzeug hinausragen.
(40 cm zu jeder Seite, bis max 2,55 m, aber keine scharfkantigen Teile pp.)
Die Achs- und sonstigen Lasten müssen beachtet werden.
Schau mal im § 22 STVO (Google, Suchwörter "Ladung STVO"
Natürlich darf auch die Originalbeleuchtung verdeckt sein, denn genau dafür hat die Bühne ja eigene Leuchten.
Auskunft gültig für -D-, natürlich mit den üblichen Haftungsausschlüssen.
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
24.07 18:53:
Re: Zu viele Wohnmobile
23.07 21:36:
campinplätze stockholm
23.07 20:10:
Re: Kompressorkühlschrank Energieversorgung
23.07 20:01:
Re: eingrenzen...
22.07 23:04:
Re: Truma SL3002 bleibt nicht an
22.07 21:36:
Re: Atwood Boiler
22.07 21:27:
Atwood Boiler
22.07 21:22:
Re: eingrenzen...
22.07 21:19:
Re: Ersatzteile
22.07 16:00:
Re: Kompressorkühlschrank Energieversorgung
22.07 11:12:
Re: Kompressorkühlschrank Energieversorgung
22.07 10:47:
Ersatzteile
22.07 10:16:
Wohnmobilreise vom Nordschwarzwald bis Florenz
22.07 06:59:
Re: eingrenzen...