Re: Übernachten auf Parkplatz

Antworten Neuer Beitrag Recht, Steuer und Versicherung Home

geschrieben von Holger am Freitag, 10. Juni 2005 11:06 Uhr

Als Antwort auf : "Übernachten auf Parkplatz":

Hallo,
wenn ich nicht mehr fahrtüchtig bin kann bzw. muss ich anhalten um eine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Das ist so auch erlaubt, aber Polizei kann nachts schonmal klopfen und fragen??
Camping ist die Unsitte die auf vielen Stellplätzen mittlerweile einreisst dass Stühle, Sonnenschirm, Tisch und Liegen rausgestellt werden einschl. ausdrehen der Markise.
Zum Thema ist auch noch zu vermelden dass ich im Moment prüfen lasse wie das mit neuen Verkehrsrecht seit letzten Jahr ist. Denn um die Kraftfahrzeugsteuer ändern zu können musste das Verkehrsrecht geändert werden und wir sind keine Sonderkfz mehr sondern Pkw der M1-Klasse(dienen den Transport von bis zu 8Personen und deren Gepäck). Ergo haben wir auch Pkw-Rechte oder?? Teile mit was Prüfung ergibt.
Gruss
Hans-Holger aus Ufr

Antworten:


Diese Seite weiterempfehlen
Seite einem Freund empfehlen

Suche im Diskussionsforum:

Das offizielle Protest-T-Shirt gegen die Steuererhöhung - hier gibt's die Infos:
 
Wohnmobile Steuererhöhung Protest-T.Shirt


Zur Zeit sind 1183 Besucher im Wohnmobile.Net
Neueste Beiträge im Forum:
24.07 19:09:
Re: Atwood Boiler

24.07 18:53:
Re: Zu viele Wohnmobile

23.07 21:36:
campinplätze stockholm

23.07 20:10:
Re: Kompressorkühlschrank Energieversorgung

23.07 20:01:
Re: eingrenzen...

22.07 23:04:
Re: Truma SL3002 bleibt nicht an

22.07 21:36:
Re: Atwood Boiler

22.07 21:27:
Atwood Boiler

22.07 21:22:
Re: eingrenzen...

22.07 21:19:
Re: Ersatzteile

22.07 16:00:
Re: Kompressorkühlschrank Energieversorgung

22.07 11:12:
Re: Kompressorkühlschrank Energieversorgung

22.07 10:47:
Ersatzteile

22.07 10:16:
Wohnmobilreise vom Nordschwarzwald bis Florenz

22.07 06:59:
Re: eingrenzen...


Ein Projekt der
proMedia Internet KG proMedia Internet KG
Intelligent Art