geschrieben von Holger am Freitag, 10. Juni 2005 11:06 Uhr
Als Antwort auf : "Übernachten auf Parkplatz":
Hallo,
wenn ich nicht mehr fahrtüchtig bin kann bzw. muss ich anhalten um eine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Das ist so auch erlaubt, aber Polizei kann nachts schonmal klopfen und fragen??
Camping ist die Unsitte die auf vielen Stellplätzen mittlerweile einreisst dass Stühle, Sonnenschirm, Tisch und Liegen rausgestellt werden einschl. ausdrehen der Markise.
Zum Thema ist auch noch zu vermelden dass ich im Moment prüfen lasse wie das mit neuen Verkehrsrecht seit letzten Jahr ist. Denn um die Kraftfahrzeugsteuer ändern zu können musste das Verkehrsrecht geändert werden und wir sind keine Sonderkfz mehr sondern Pkw der M1-Klasse(dienen den Transport von bis zu 8Personen und deren Gepäck). Ergo haben wir auch Pkw-Rechte oder?? Teile mit was Prüfung ergibt.
Gruss
Hans-Holger aus Ufr
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