Hallo Jones,
da wirst Du nicht viel Offizielles finden, denn es gibt keine allgemeine Erlaubnis, auf Parkplätzen zu übernachten. Allerdings auch (von Ausnahmen wie z.B. Tirol oder Schleswig-Holstein abgesehen) kein allgemeines Verbot. Offizieller Status ist also "nicht verboten", was juristisch etwas völlig Anderes ist als "erlaubt".
Das Straßenverkehrsrecht verpflichtet nun jeden Fahrer, eine Pause einzulegen, bevor er durch Übermüdung seine Fahrtüchtigkeit verliert. Wenn Du dabei "zufällig" mit dem Womo unterwegs bist, somit das Bett dabei hast, darfst Du es natürlich benutzen, bist also nicht gezwungen, im Fahrersitz zu schlafen. Natürlich nur, so lange Du auf einem legalen Parkplatz parkst.
Wildes Camping (also außerhalb von Campingplätzen) ist hingegen praktisch in ganz Europa ausdrücklich verboten! Mit nur wenigen Ausnahmen für Zeltcamper (nicht Womos!) z.B. in Skandinavien.
Was nun den Unterschied zwischen "Übernachten" und "Camping", so ist der zumindest in Deutschland bisher nicht eindeutig definiert. Ist vielleicht auch besser so. Ich persönlich ziehe die Grenze so: Wenn ich nur eine Nacht bleibe und jederzeit ohne das Womo zu verlassen und ohne irgend etwas zurückzulassen weiterfahren könnte, dann ist das für mich Übernachten und kein Camping.
Auf dem von Dir erwähnten Parkplatz wäre also streng genommen das Übernachten nicht verboten. Dennoch würde ich es dort nicht machen, denn abseits aller juristischen Spitzfindigkeiten ist die Intention eines solchen Schildes doch klar. Die betroffene Gemeinde braucht sich dann allerdings auch nicht zu wundern, wenn ich auch um ihre sonstigen kulturellen und kommerziellen Einrichtungen einen weiten Bogen mache und mein Geld lieber woanders ausgebe, wo auch mein Womo willkommen ist.
MfG
Gerhard
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