Re: was heißt "gefahrlos"?

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geschrieben von gerrica am Donnerstag, 9. Juni 2005 08:06 Uhr

Als Antwort auf : "Re: was heißt "gefahrlos"?":

Hallo Jens,
da braucht man keinen Rechtsschutz! Du kannst risikolos Widerspruch (rechtzeitig und schriftlich) einlegen, dann wird es eine Verhandlung. Wenn der Richtre meint, du hättest keine Chance, kannst du den Widerspruch noch zurücknehmen, ohne Mehrkosten befürchten zu müssen. Spreche aus Erfahrung.

Gruß Gerald

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